Luxemburg
http://www.wort.lu/articles/6412629.html
Abgeordnete stimmen mehrheitlich für Sterbehilfe
Fraktionsübergreifende Zustimmung zu Regierungsvorschlag
Letzte Aktualisierung: 20-02-2008 10:27
(vb) - Nach einer Marathonsitzung hat die Abgeordnetenkammer am späten Dienstagabend das Gesetz über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe angenommen. Die Abstimmung fiel mit 30 Ja- zu 26 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen außergewöhnlich knapp aus.
Bei der ethisch bedeutsamen Frage, welche Prinzipien am Lebensende eines Kranken gelten sollen, ließen die Parteien ihre Abgeordneten unabhängig vom Fraktionszwang entscheiden. Die DP-Fraktion sowie Déi Gréng stimmten geschlossen für die Vorlage Err/Huss, genauso wie die meisten LSAP-Parlamentarier. Auch Jacques-Yves Henckes (ADR) und Nancy Kemp-Arendt (CSV) waren dafür.
Die restliche CSV-Fraktion stimmte dagegen, außerdem die ADR-Abgeordneten Gibéryen und Mehlen. Drei Sozialisten enthielten sich der Stimme.
Damit ist der Gesetzesvorschlag der beiden Parlamentarier Err und Huss nun auf dem Instanzenweg. Er legalisiert die aktive Sterbehilfe an unheilbar kranken Patienten, sofern diese ihren Wunsch ausdrücklich geäußert haben.
Schon früher am Abend stimmte das Parlament einstimmig für das Gesetzesprojekt der Regierung zur Palliativmedizin. Quer durch alle Fraktionen begrüßten die Parlamentarier, dass es zu wichtigen Fragen des Lebensendes klare gesetzliche Bestimmungen gebe. Ärzte müssten sich nun nicht mehr in einer Grauzone bewegen.
Einstimmig votierten die Abgeordneten für die Regierungsvorlage zur Palliativmedizin. Daneben beschäftigten sie sich mit dem Gesetzesvorschlag Err/Huss zur Sterbebegleitung aus dem Jahr 2002. Beide Texte haben ein Ziel: Todkranken ein würdiges Sterben zu ermöglichen und ihn vor einer übermächtigen Medizintechnik zu schützen. Während bisher der Arzt verpflichtet ist, mit allen Mitteln das Leben des Patienten zu verlängern , soll in Zukunft der Verzicht auf solche Maßnahmen straffrei bleiben. Beide Texte sehen vor, dass Palliativmedizin - also ganzheitliche Betreuung von Sterbenden mit schmerzstillenden Medikamenten - von den Krankenkassen übernommen wird. Der Vorschlag Err/Huss geht noch weiter und will aktive Sterbehilfe legalisieren, sofern der Patient sein Einverständnis dazu gegeben hat. Damit es in dieser sensiblen Situation zu keinen Auswüchsen kommt, will der Gesetzesvorschlag eine nationale Kontrollinstanz ins Leben rufen.
Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo (LSAP) lobte die Regierungsvorlage als "Durchbruch " und eine "solide Basis für den Ausbau von Palliativpflege". "Dieses Gesetzesprojekt wird allen Menschen, die im Sterben liegen, viel bringen", ist sich Mars Di Bartolomeo sicher.
Quer durch die Parteien gab es am Dienstag Zustimmung zur Regierungsvorlage. Die Berichterstatterin Lydia Mutsch (LSAP) sprach von einer "gesunden Balance zwischen den Interessen des Patienten und den Pflichten der Ärzte".
Angst vor Apparatemedizin
Paul-Henri Meyers (CSV) wies darauf hin, dass viele schwerkranke Patienten Angst hätten, unter unmenschlichen Bedingungen von einer Apparatemedizin am Leben erhalten zu werden. Für Meyers ist die Patientenverfügung, in dem die Anweisungen für das Lebensende zu finden sind, für jeden ein unabdingbares Dokument . Carlo Wagner (DP) meinte, dass viele Bürger wohl Schwierigkeiten hätten , einen solchen Text zu verfassen. Die DP hob für ihre Mitglieder den Fraktionszwang auf.
LSAP-Sprecher Alex Bodry begrüßte, dass das Recht auf Palliativpflege eingeführt wird. Es bleibe jedoch noch viel zu tun, dieses Recht umzusetzen . Jean Huss (Déi Gréng) betonte, dass zur Umsetzung des Gesetzes finanzielle , logistische und informationelle Unterstützung nötig sei. Für Gast Gibéryen (ADR) ist Palliativpflege "Teamarbeit, denn Patienten, Angehörige , Ärzte und Freiwillige sind betroffen".
http://www.tageblatt.lu/edition/article.asp?ArticleId=13181
19/02/2008 20:59:12
Dem Gesetzesprojekt über aktive Sterbehilfe wurde mehrheitlich zugestimmt
Dem Gesetzesentwurf 5584 über Palliativpflege wurde einstimmig zugestimmt (60/60 Stimmen). Dem Gesetzesentwurf über die Depenalisierung der aktiven Sterbehilfe und das Recht auf ein würdiges Sterben wurde mit 30 Stimmen zugestimmt. (26 Nein-Stimmen; 3 Enthaltungen)
Am Dienstag wurde in der Abgeordnetenkammer über die Gesetzesprojekte über Palliativmedizin und über die Depenalisierung der aktiven Sterbehilfe abgestimmt. Bei der Abstimmung über die beiden Gesetzesinitiativen gab es keine Fraktionszwang. Sämtliche Parteien beriefen sich auf Gewissensfreiheit.
Der Vorschlag von Gaston Gibéryen (ADR) den zweiten Punkt (Abstimmung über die Depenalisierung der aktiven Sterbehilfe) von der Tagesordnung zu streichen, weil sich beide Gesetzesentwürfe widersprechen würden, wurde mehrheitlich abgelehnt (52 Nein-Stimmen; 6 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen)
1. Gesetzesprojekt Palliativmedizin: Stimmen aus der Abgeordnetenkammer
LYDIA MUTSCH (LSAP): Bis dato gibt es noch keinen gesetzlichen Rahmen (was ist erlaubt und was nicht) für die Palliativmedizin. Daher ist die Einführung einer solchen Gesetzgebung wünschenswert und von Nöten.
PAUL-HENRI MEYERS (CSV): Jeder Mensch hat das Recht in Würde zu sterben. In der Palliativmedizin müssen die Bedürfnisse des Patienten jederzeit beachtet werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf bildet eine reife Basis für eine qualitative Palliativmedizin und deshalb wird die CSV diesem zustimmen.
CARLO WAGNER (DP): Wir benötigen in Luxemburg einen systematischen Ausbau der Palliativmedizin.
ALEX BODRY (LSAP): Die LSAP begrüßt die gesetzliche Einführung des Rechts einer palliativen Betreuung mit verbesserten Maßnahmen, die die Würde des Patienten in den Vordergrund stellen.
JEAN HUSS (DEI GRENG): Es ist von großer Notwendigkeit, dass im Jahr 2008 die Palliativmedizin einen legalen Rahmen erhält, um die strukturelle und finanzielle Basis palliativer Maßnahmen stetig auszubauen.
GASTON GIBERYE (ADR): Ich bin davon überzeugt, dass wir alle, trotz offener finanziellen Fragen, dem Gesetzesprojekt über Palliativmedizin einstimming zustimmen werden. Es handelt sich bei diesem Gesetzesprojekt allerdings nur um einen Anfang - ein Gesetz, welches zweifelsohne noch Verbesserungen benötigt.
ALY JEARLING (-): Ich begrüße den Vorschlag zur palliativen Medizin. Allerdings reicht dieser Gesetzesentwurf vollkommen aus; ich sehe in der aktiven Sterbehilfe keine Komplimentarität zur Palliativmedizin.
MARS DI BARTOLOMEO (LSAP): Dieses Gesetz ist ein hoffnungsvoller Durchbruch und schafft eine solide Basis für palliative Medizin und für das Recht des Menschen, in Würde zu sterben. Ferner handelt es sich um eine Anerkennung für sämtliche Personen, die auf diesem Gebiet über Jahre hinweg eine ausgezeichnete (Pionier)arbeit geleistet haben. Wenn der Gesetzesentwurf über die aktive Sterbehilfe mehrheitlich abgelehnt wird, so wird die Regierung diese Entscheidung akzeptieren.
MARIE-JOSEE JACOBS (CSV): Ich begrüße den Gesetzesentwurf über Palliativmedizin; es sei jedoch noch zu früh um über Euthanasie abzustimmen, gerade weil eine qualitative Basis der palliativen Pflege noch nicht besteht. Was die Abstimmung über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe betrifft, so muss jeder von uns an seinen eigenen gesunden Menschenverstand appellieren.
2. Gesetzesprojekt Euthanasie: Stimmen aus der Abgeordnetenkammer
LYDIE ERR (LSAP): Der Wunsch nach Sterbehilfe ist ein elementares Menschenrecht und stellt keineswegs einen Freischein zum Töten dar. Daher gehört die Depenalisierung der Euthanasie abgeschafft.
JEAN HUSS (DEI GRENG): Aktive Sterbehilfe soll vom Gesetzgeber unter strikten Vorgaben erlaubt werden, um so das Recht auf ein würdevolles Sterben zu gewährleisten. Die Zeit ist reif dafür, auch in Luxemburg. Das hat die TNS-Ilres-Umfrage zum Thema Euthanasie ganz klar bezeugt: 78% Prozent der Befragten befürworten eine mögliche Sterbehilfe.
MARTINE STEIN-MERGEN (CSV): Aktive Sterbehilfe bedeutet Töten und ist mit dem Strafgesetz nicht vereinbar.
CARLO WAGNER (DP): Palliativmedizin schließt Euthanasie nicht aus. Ich verweise ebenfalls auf das LSAP-Wahlprogramm. das für die Depenalisierung der Euthanasie stehe. Und die CSV-Abgeordneten soll sich ernsthafte Gedanken über den Terminus "Nächstenliebe" machen, wenn sie einen Menschen nicht von seinem Leid erlösen möchten.
ALEX BODRI (LSAP): Aktive Sterbehilfe darf nicht zur Regel werden und darf nur unter den strengsten Gesetzesvorlagen praktiziert werden und auch nur dann, wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Patienten ist. Bei Euthanasie handelt es sich immer um eine Ausnahmesituation. Ferner ist die medizinische Begutachtung und Zustimmung qualifizierter Aerzte stets ausschlaggebend.
ROBERT MEHLEN (ADR): Man darf dem Menschen das Grundrecht über sein eigenes Leben, respektiv über seinen Tod zu entscheiden nicht nehmen. Jeder einzelne muss sich auf Gewissensfreiheit berufen. Grundsetzlich akzeptiert die ADR alle Meinungen, als auch die Entscheidung bei der Abstimmung.
ALY JEARLING (-): Ich bin der Meinung, dass eine solche Entscheidung nicht von 60 Abgeordneten getroffen werden sollte, sondern - anhand eines Referendums - von der gesamten Luxemburger Bevölkerung. Ich persönlich lehne die aktive Sterbehilfe strikt ab.
MARIE-JOSEE FRANK (CSV): Alle Abgeordneten, die sich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden haben, sollen sich auf keinen Fall von TNS-ILRES/Tageblatt Umfragen beeinflussen lassen. Weshalb müssen wir das dritte EU-Land sein, das Euthanasie auf eine legale Basis stellt? Aktive Sterbehilfe bedeutet immer noch Töten und ist ethisch nicht vertretbar.
FLESCH COLETTE (LSAP): In meinem Demokratie-Verständnis werden Gesetze nicht von religiösen Institutionen, sondern vom Parlament bestimmt. Die Gesetzgebungen in den Niederlanden und in Belgien hätten bis dato zu keinem Missbrauch geführt. Dies garantiert die strikte Gesetzgebung, auch im Luxemburger Gesetzesentwurf 4909.
MARC ANGEL (LSAP): Die Statistiken, die im Tageblatt abgedruckt und von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurden, sind durchaus repräsentativ und drücken den Willen und die Meinung der Bevölkerung aus. Ich plädiere für eine gesetzliche Verankerung - auf legaler Basis.





