Pflegegeldverfahren für Palliativpatienten
Abkommen zwischen Pensionsversicherungsanstalt und OPG:
Palliativpatienten kommen rascher zu ihrem Pflegegeld
Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes für Personen, die von einer Hospiz- oder Palliativorganisation betreut werden, werden in einem beschleunigten Verfahren erledigt. Dies ist zwischen Österreichischer Palliativgesellschaft und Pensionsversicherungsanstalt (PVA) unter Einbeziehung des Dachverbandes Hospiz Österreich vereinbart worden. So soll etwa die bisher übliche Begutachtung durch einen Vertrauensarzt der PVA bei unzweifelhaften Palliativsituationen nicht mehr notwendig sein. Statt desssen wird ein Beiblatt von einer oder für eine Hospiz-/Palliativeinrichtung arbeitenden ÄrztInnen ausgefüllt.
Damit soll die Chance erhöht werden, dass der Bescheid noch zu Lebzeiten zugestellt wird, und andererseits auch eine gewisse finanzielle Sicherheit für die pflegenden Angehörigen garantiert werden.
Dieser Regelung, die ursprünglich nur den bei der PVA versicherten Patienten zu Gute kam, schloss sich auf eigene Initiative erfreulicherweise auch die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau an. Auch andere Versicherungsanstalten sind mittlerweile bereit, Pflegegeldanträge von PalliativpatientInnen vorzureihen.
Wer sind von diesen beiden Versicherungen anerkannte Hospiz-/Palliativeinrichtungen?
Der PVA wurde vom Dachverband Hopiz Österreich eine Liste von Palliativorganisationen vorgelegt. In diesen oder für diese arbeitende ÄrztInnen können das Beiblatt unterzeichnen. Aus dem Arztstempel sollte eindeutig die Mitarbeit bei einer Hospiz-/Palliativeinrichtung hervorgehen. Ob Ihre Organisation in dieser Liste angeführt wird, können Sie auf dem unten angeführten Link zum Dachverbande Hospiz Österreich nachprüfen.
Sollte Ihre Organisation dort nicht angeführt sein, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mir dem Dachverband Hospiz Österreich.
Durch ein Missverständnis herrscht auf Seiten der PVA da und dort die Meinung vor, dass diese Regelung nur für Palliativstationen und nicht für mobile Palliativteams gelte. Die OPG bemüht sich, dieses Missverständnis auszuräumen. Ich biete ihnen an, im Falle von Divergenzen mit den dafür zuständigen ReferentInnen ein Gespräch zu führen.
Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:
Antrag vom Patienten bzw. Bevollmächtigten unterschrieben.
Das Antragsformular oder eine vorerst informelle Beantragung können auch elektronisch bzw. per Fax übermittelt werden, wobei das Original automatisch möglichst rasch nachgereicht werden soll.
Medizinische Unterlagen:
1. Das vom Palliativarzt und optional Palliativpflegedienst (DGKP) ausgefüllte Beiblatt zum Pflegegeldantrag (wenn möglich mit dem PC ausfüllen!)
2. Vorhandene relevante Krankenhaus-Entl.-Berichte, Arztbefunde
3. Pflegedokumentation aus den letzten Wochen
Diese Unterlagen werden unbedingt benötigt!
Wenn keine gutachtlich nachvollziehbaren Unterlagen vorgelegt werden können, muss eine Begutachtung durch einen Vertrauensarzt der Versicherungsanstalt durchgeführt werden (was in der Praxis immer häufiger vorkommt, da die Beiblätter, wie von Oberbegutachterseite berichtet wird, nicht korrekt ausgefüllt würden).
Im Anhang finden Sie das Antragsformblatt, das Beiblatt zum Pflegegeldantrag und ein Ansprechpartnerverzeichnis.
Diese Unterlagen sind auch über die Homepage der PVA abrufbar (http://www.pensionsversicherung.at)
Postadresse der PVA:
Pensionsversicherungsanstalt
Hauptstelle / HGBD
A-1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1
Tel.: (+43) 05 03 03 - 23400
Fax: (+43) 05 03 03 - 23490
Dr. Franz Zdrahal
Präsident der OPG
Downloads:
- Pflegegeldantrag-PVA
- Palliativ-Beiblatt-PVA
- Palliativ-Beiblatt-PVA Online Antrag
- Antrag auf Auszahlung nach Ableben (in Arbeit!)
- Ansprechpartner bei der PVA (Telefon-Durchwahl wird gerade aktualisiert)
- Antragsformular Versicherung Eisenbahn und Bergbau
- Liste der Palliativeinrichtungen: Link zum Dachverband Hospiz





