Subkutaninfusionen
Einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom März 2004 konnte entnommen werden, dass die Praxis der Subkutaninfusionen medizinisch obsolet und die Durchführung durch Diplompflegepersonal im mitverantwortlichen Bereich unzulässig seien.
Als Folge zahlreicher Gespräche zwischen Beamten des Ministeriums einerseits und mir als Repräsentanten der Österreichischen Palliativgesellschaft sowie den Kollegen Prof. Böhmer und OA. Dr. Frühwald von der Geriatriegesellschaft andererseits kam nun ein neuer Erlass heraus. Fachleute aus dem universitären und extrauniversitären Bereich wirkten unterstützend mit, wofür wir ein herzliches Dankeschön sagen.
In dem neuen Erlass wird die Technik der Subkutaninfusion sowohl als anerkannte Methode in Geriatrie und Palliativmedizin bezeichnet, als auch die Durchführung durch Diplompflegepersonal im mitverantwortlichen Bereich erlaubt.
Somit wurden die Unsicherheiten, die bis zur Veröffentlichung dieses Erlasses v.a. im geriatrischen Bereich bestanden, offiziell ausgeräumt.
Im neuen Erlass sind jedoch ausser Indikation und Kontraindikation sinnvollerweise keine genauen medizinisch- fachlichen Anweisungen für die Durchführung von Subkutaninfusionen enthalten. Diese sollen den Fachleuten vor Ort überlassen werden. Ich stelle ihnen jedoch die von mir schon 2003 herausgegebenen Standards der Caritas der Erzdiözese Wien in einer aktulisierten Fassung als Empfehlung zur Verfügung, wobei ich für zusätzliche Anregungen dankbar bin (hier klicken).
Wien, 14. April 2005
Dr. Franz Zdrahal
Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin,
Ärztlicher Leiter der Caritas der ED Wien,
Präsident der Österreichischen Palliativgessellschaft
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