Es wurde mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) vereinbart, dass Anträge auf Pflegegeld für Personen, die von einer Hospiz- oder Palliativorganisation betreut werden, in einem beschleunigten Verfahren erledigt werden.
Diese Regelung betrifft die ca. 80% bei der PVA und bei der Versicherungs-anstalt für Eisenbahn und Bergbau versicherten Personen. Bei anderen Versicherungsträgern empfiehlt es sich, primär die zuständigen Referenten in der PVA des jeweiligen Bundeslandes anzurufen (Kontaktliste der Ansprechpersonen der PVA), die Dringlichkeit darzulegen und nachzufragen, ob die Übermittlung des Beiblatts zum Pflegegeldantrag sinnvoll ist.
Die OPG strebt eine einheitliche Lösung für alle Versicherungsträger Österreichs an.