Presseaussendung der Österreichischen Palliativgesellschaft anlässlich des Profilartikels "Sterbehilfe oder Mord" vom 16. Juni 2008
Defizite in der Betreuung unheilbar Kranker – Experten fordern flächendeckend Hospiz-Betten – Aktive Euthanasie wird zum brisanten Thema in Österreich
Salzburg, Datum. Juli 2008 – „Die palliative Versorgung in Österreich ist in allen Bereichen verbesserungsbedürftig", kritisiert die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) anlässlich ihrer Klausurtagung in Salzburg. „Das ÖBIG-Konzept für eine „Abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich" wurde bereits 2004 erstellt. Die derzeit noch im Gang befindliche Umsetzung durch die Bundesländer schafft jedoch ein sehr uneinheitliches und oft ungerechtes Bild. Das führt dazu, dass es Glückssache sein kann, ob ein sterbender Mensch eine gute Palliativ-Betreuung erhält oder nicht."
So gibt es in einer Reihe von Bundesländern keine Hospizbetten für Kranke, die aus dem Spital (z.B. auch aus einer Palliativstation) entlassen werden und zuhause keine ausreichende Betreuung haben – solche Hospizbetten („Bleiben können bis zum Tod") sind jedoch unverzichtbare Einrichtungen. Auch in den anderen Bereichen der palliativen Versorgung besteht akuter Verbesserungsbedarf, kritisiert die OPG: „Mobile Palliativteams, die die Betreuung gemeinsam mit den Hausärzten durchführen, sollen mancherorts in ihrer Betreuungstätigkeit massiv eingeschränkt werden. In manchen Bundesländern soll ihre Tätigkeit rein beratender Natur sein, die direkte Betreuung vor Ort ist routinemäßig nicht vorgesehen, wodurch eine optimale Versorgung von Palliativpatienten nicht gegeben ist."
„Aktive" Sterbehilfe soll unter Strafe verboten bleiben
Die OPG spricht sich dafür aus, dass in Österreich die „aktive" Sterbehilfe, also die aktive Beendigung des Lebens auf Wunsch des Betroffenen, weiter unter Strafe verboten bleibt: „Der auf populistische Art und Weise artikulierte Wunsch von Teilen der Bevölkerung und die dramatische Darstellung von Leiden, die sehr wohl gelindert werden können, kann von Palliativmedizinern nicht nachvollzogen werden. Patienten am Lebensende, die nicht an unerträglichen Schmerzen leiden und sich begleitet fühlen, verlangen nicht nach der Todesspritze, sondern wollen bis zuletzt leben! Wesentlich in der Betreuung unheilbar kranker Menschen ist die Lebensqualität bis zuletzt unter Einbindung der Angehörigen. Heute stehen moderne Behandlungsmethoden zur Verfügung, mit denen selbst stärkste Schmerzen wirksam gelindert werden können. Bei einer eventuellen Freigabe der aktiven Sterbehilfe wäre der gesellschaftliche Druck auf alte und unheilbar kranke Menschen enorm, ebenso kann Missbrauch nicht ausgeschlossen werden."
Missverständliche Begriffe erschweren die Diskussion
Die in der deutschen Sprache gebräuchliche Unterscheidung zwischen „aktiver", „passiver" und „indirekter" Sterbehilfe führt oft zu Missverständnissen und zu der falschen Behauptung, dass die Grenzen zwischen diesen Formen der Sterbehilfe fließend seien. Im Gegensatz zur aktiven Beendigung des Lebens auf Wunsch des Betroffenen ist die „passive" Sterbehilfe die Nicht- Einleitung oder Reduktion einer Therapie bei unheilbar kranken Patienten, deren Todeszeitpunkt absehbar ist. Angesichts der Tatsache, dass eine weitere Behandlung das Leben und damit unter Umständen auch das Leiden unnötigerweise verlängert, kann eine Reduktion oder eine Unterbrechung der Therapie sogar moralisch geboten sein. Ziel ist aber nicht der Tod des Menschen, sondern die Verminderung von Leiden. In diesem Zusammenhang scheint der Begriff „Sterbehilfe" nicht angemessen, eine Diskussion über eine alternative Bezeichnung scheint dringend erforderlich.
Die „indirekte" Sterbehilfe, also der Tod eines Patienten als Nebeneffekt einer Schmerztherapie, ist nach neuestem Stand der Wissenschaft nicht existent, sondern als Kunstfehler zu sehen. Heute ermöglichen vielfältige Behandlungsformen eine exakte Dosierung von Morphium-haltigen und anderen Medikamenten und damit eine zufriedenstellende Linderung von quälenden Schmerzen.
Lebensbegleitung bis zuletzt statt aktiver Euthanasie
Ein besonderes Anliegen der OPG ist die Information der Öffentlichkeit und Umsetzung von Angeboten einer qualifizierten Betreuung in der letzten Lebensphase. Die OPG setzt sich vehement für Lebensbegleitung bis zuletzt ein und lehnt die aktive Sterbehilfe entschieden ab.
Dr. Franz Zdrahal, Wien, E-Mail: opg-sek@palliativ.at
OÄ. Dr. Michaela Werni-Kourik, Wien, E-Mail: opg-sek@palliativ.at
Univ. Prof. Dr. Günther Bernatzky, Salzburg, E-Mail: guenther.bernatzky@sbg.ac.at
www.palliativ.at
Tel. (01) 804 22 21





