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Hybridveranstaltung - Haus der Ingenieure, 1010 Wien

4. Österreichischer Palliativtag

Motto: Rechtliche Fallstricke


In der Versorgung Schwerkranker und Sterbender treten regelmäßig Fragen der Rechtmäßigkeit des Handelns auf, die sämtliche Gesundheitsberufe betreffen. Die Nationale Bioethikkommission formuliert in ihrer Stellungnahme „Sterben in Würde“ (1), dass unverhältnismäßige Therapien am Lebensende u.a. aufgrund berechtigter und unberechtigter Ängste vor Rechtsfolgen begründet sind. Vor allem der mögliche Vorwurf einer Unterlassung kann angsterregend sein.

Täglich stellen sich Fragen zu

  • rechtmäßiger Anwendung der Mittel (z.B. off-label-Therapien)
  • Beschränkung von Freiheitsrechten bei offenbar vernunftwidrigem risikoreichen Verhalten
  • der Reichweite von Stellvertreterrechten (darf z.B. ein Vorsorgebevollmächtigter eine lebenserhaltende Therapie ablehnen?)
  • der Ressourcenzuteilung
  • der Delegation und (Mit)Verantwortung aller betroffenen Gesundheitsberufe u.v.m.

Einerseits sind viele im Gesundheitsbereich tätige Menschen im Zweifel, ob ihr Tun oder Unterlassen (noch) rechtmäßig ist und wünschen sich detaillierte und klare Antworten auf ihre Fragen des Berufsalltages. Andererseits ist die Gesetzgebung bemüht, den Entscheidungskorridor nicht zu eng zu begrenzen, um Räume zu schaffen, die in extremen Situationen noch unterschiedliche Handlungsoptionen offen lassen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Sprache des Rechts für die betroffenen Berufe häufig schwer verständlich ist. Viele Rechtsfragen werden anhand aktueller Beispiele klarer und einer Beantwortung zugänglich.

Mit den aktuellen Änderungen in weiten Bereichen uns betreffender Gesetze, vom Patientenverfügungsgesetz über das Erwachsenenschutzgesetz bis hin zu Novellen des Ärzte- und des Gesundheits-Krankenpflegegesetzes besteht für alle in der Palliative Care tätigen Berufsgruppen Anlass zur Neuorientierung und Klärung.
 

Herzlich
DGKP Hilde Kössler, MMSc    
Univ.Prof. Dr. Rudolf Likar, MSc   
OA Dr. Dietmar Weixler, MSc

(1) Sterben in Würde - Empfehlungen zur Begleitung und Betreuung von Menschen am Lebensende und damit verbundenen Fragestellungen, Stellungnahme der Bioethikkommission vom 9. Februar 2015 www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/bioethikkommission/publikationen-bioethik.html
Zugriff am 10.9.2019

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