Pflegegeld und Mindestsicherung

Soziale Arbeit hat den gesellschaftlichen Auftrag, Menschen in besonderen sozialen Problemlagen hinsichtlich sozialer und gesellschaftlicher Partizipation zu unterstützen, ihre Ressourcen zu stärken sowie ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Dies fordert von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern immer wieder auch das Eintreten für eine Verbesserung von strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Betroffene.

In meiner sozialarbeiterischen Arbeit am Sterntalerhof mit Familien von schwer, chronisch oder sterbenskranken Kindern und Jugendlichen aus ganz Österreich sehe ich mich in den letzten Monaten zunehmend mit den Auswirkungen der unterschiedlichen Rechtslagen z.B. bei der Berechnung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in den einzelnen Bundesländern konfrontiert. Insbesondere für alleinerziehende Elternteile kann die Anrechnung des Pflegegeldes des Kindes als Einkommen bei der Berechnung der Mindestsicherung zu einer tatsächlichen Existenzbedrohung führen, wie diese Familien aus leidvoller Erfahrung berichten. Intransparente Vollzugspraktiken innerhalb der einzelnen Bundesländer erschweren zudem die kompetente Beratung von betroffenen Familien.

Mir war es daher ein besonderes Anliegen, diese Problematik der Öffentlichkeit aufzuzeigen und an die Politik heranzutragen. Die AG Palliativsozialarbeit der OPG, die sich österreichweit für die Verbesserung der Lebenssituation palliativ erkrankter Menschen einsetzt, hat diese Thematik nun dankenswerterweise aufgegriffen und setzt sich in der folgenden Stellungnahme mit Nachdruck für eine Änderung der Rechtslage ein.

Siehe OPG-Stellungnahme: Das Pflegegeld als Hindernis für Ansprüche aus der Mindestsicherung

DSA Barbara Mayer-Schulz
Sozialarbeiterin am Sterntalerhof