Beschleunigte Zuerkennung bei Anträgen auf Pflegegeld

Es wurde mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) vereinbart, dass Anträge auf Pflegegeld für Personen, die von einer Hospiz- oder Palliativorganisation betreut werden, in einem beschleunigten Verfahren erledigt werden.
Diese Regelung betrifft die ca. 80% bei der PVA und bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau versicherten Personen (Kontaktliste der Ansprechpersonen der PVA). Bei anderen Versicherungsträgern wie BVA, SVG, SVB, etc. empfiehlt es sich, primär die zuständigen ReferentInnen des jeweiligen Bundeslandes anzurufen, die Dringlichkeit darzulegen und nachzufragen, ob die Übermittlung des Beiblatts zum Pflegegeldantrag sinnvoll ist.

Die OPG strebt eine einheitliche Lösung für alle Versicherungsträger Österreichs an.

Damit das Beiblatt zum Pflegegeldantrag noch aussagekräftigere Angaben über den Pflege- und Betreuungsaufwand beinhaltet und diese dann auch effizienter von den Pensionsversicherungsanstalten ausgewertet werden können, wurde das Beiblatt überarbeitet und ist seit Jahresbeginn in Verwendung.

Ein korrektes und in sich schlüssiges Ausfüllen des Beiblattes ist notwendig, damit in Zukunft von einer Begutachtung Abstand genommen werden kann.

Da die neue Version einige Veränderungen mit sich gebracht hat, wurde von der AG Sozialarbeit in Kooperation mit der AG Palliativpflege und Dr. Franz Zdrahal ein Leitfaden zur Handhabung des Beiblatts erarbeitet.