Familienhospizkarenz für alle

Familienhospizkarenz ist ein sehr wichtiges Instrument, um nahe Angehörige, die todkrank sind, in ihrer letzten Lebensphase  bzw. onkologisch erkrankte Kinder während ihrer Chemotherapie begleiten und unterstützen zu können. In dieser Zeit sind die Angehörigen voll versichert, erhalten Pflegekarenzgeld und haben eine Rückkehrrecht zu ihrem Arbeitsplatz. Der Kreis der Personen, welche diese Maßnahme in Anspruch nehmen können ist jedoch eingeschränkt. Ebenfalls ist der Kreis der Angehörigen recht eng definiert.

Unternehmer*innen ist diese Möglichkeit bisher leider verwehrt, sie sind vom Bezug von Pflegekarenzgeld ausgeschlossen. Klein- sowie Einzelunternehmer*innen sind von dieser strengen Regelung besonders betroffen, was sie gegenüber Angestellten und Arbeiter*innen massiv benachteiligt. Wenn sie trotzdem ohne finanzielle Unterstützung zur Pflege ihrer Angehörigen zu Hause bleiben, bedroht sie das in ihrer Existenz, denn ohne Einkommen können die Zahlungen für Miete und Lebensunterhalt meist nicht mehr getätigt werden.

Weiters sind wir Palliativsozialarbeiter*innen in unserem Arbeitsalltag immer wieder damit konfrontiert, dass Nichten oder Neffen ihre schwerkranken, alleinstehenden Tanten oder Onkel begleiten und betreuen. Leider ist es ihnen derzeit nicht möglich, dafür die Familienhospizkarenz in Anspruch zu nehmen, weil sie nicht zum Kreis der nahen Angehörigen zählen. Ebenso ergeht es Lebensgefährt*innen, die den schwerkranken Eltern des*der Lebensgefährt*in beistehen möchten. Selbst wenn sie mit den „Schwieger“eltern“ im selben Haus leben, zählen sie aufgrund der fehlenden Heirat nicht zum Kreis der nahen Angehörigen. Auch hier sollte eine gesetzliche Lücke geschlossen werden, um Härtefälle zu vermeiden.

Die AG Palliativsozialarbeit hat in einem Brief an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Dr. Wolfgang Mückstein, B.Ac., an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Dr. Margarete Schramböck, die Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Harald Mahrer sowie an alle Sozialministeriumservicestellen der Bundesländer und der Wirtschaftskammern auf diese Ungleichheit hingewiesen.

Die AG Palliativsozialarbeit hat mit Nachdruck eine Beendigung dieser Benachteiligung und eine Gleichstellung für besagte Gruppen gefordert sowie um eine Erweiterung des Angehörigenkreises ersucht.


Zum Download vom Brief "Familienhospizkarenz", ergangen an: BM Dr. Mückstein, BMin Dr.in Schramböck, WKO-Präsident Dr. Mahrer, alle Wirtschaftskammern und alle Sozialministerium-Servicestellen in Österreich.

Zum Download der bisherigen Rückmeldungen, für die wir uns sehr herzlich bedanken: