Handreichung Sterbe- und Suizidwunsch
Durch das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 11.12.2020 wurde das ausnahmslose Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben. Tötung auf Verlangen bleibt weiterhin strafbar. Schon bisher wurden Pflegepersonen und Ärzt:innen mit unterschiedlich intensiven und appellhaften Sterbewünschen von Patient:innen konfrontiert und es ist zu erwarten, dass es künftig auch konkrete Anfragen um Beihilfe zum Suizid geben wird. Es ist daher wichtig, dass sich die betreuenden Teams, nicht nur im Hospiz-und Palliative Care-Bereich, auf derartige Wünsche von Patient:innen vorbereiten, um adäquat reagieren zu können.
Ebenso wichtig ist, dass die Träger von Institutionen ihre Haltung zum assistierten Suizid offen kommunizieren und ihren Mitarbeitenden entsprechende Handlungsanleitungen und Reflexionsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
Zum Download: OPG Handreichung Sterbe- und Suizidwunsch – Kurzversion (Living document Stand 17.12.2021)
Zum Download: OPG Handreichung Sterbe- und Suizidwünsche - Langversion (Living document, Stand 25.1.2022)