Positive Entwicklung in der Anklage gegen Arzt - Berufung stattgegeben

In der Angelegenheit des Salzburger Anästhesisten gibt es zumindest einmal erste gute Nachrichten. In der Verhandlung am 16. 3. 2016 am Oberlandesgericht Linz wurde die Möglichkeit einer Mordanklage aufgehoben, weil für einen sog. Eventualvorsatz die Substanz fehlt. Das Oberlandesgericht Linz gab der Berufung des Angeklagten statt. Es gibt somit auch keine Geschworenenverhandlung. Jetzt steht noch der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Raum.

Der Fall erregte im Vorjahr Aufsehen. Dem Kollegen war vorgeworfen worden, Morphin in so hoher Dosis verabreicht zu haben, dass die Patientin daran verstorben sei. Im Rahmen der Verhandlung werden die Stellungnahmen diverser Fachgesellschaften - so auch die der OPG - als sehr hilfreich bezeichnet, in denen vor einer Kriminalisierung palliativmedizinischer Maßnahmen gewarnt wird.

Stellungnahme der OPG vom 13.10.2015