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ASCIRS-Webinar am 29.1.2026
Die Plattform ASCIRS ist ein Berichts- und Lernsystem der Österreichischen Palliativgesellschaft. Sie soll dazu beitragen, mehr über die Praxis der Suizidbeihilfe in Österreich zu erfahren und aus den Beobachtungen und Erfahrungen der Beteiligten zu lernen. Die hier mitgeteilten Erfahrungen können zur Entwicklung unterstützender Leitlinien und damit vielleicht auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Darüber hinaus könnten die eingereichten Berichte in Zukunft vielleicht Erkenntnisse und (anonymisierte) Daten für Forschung zum Assistierten Suizid bieten.
Zur Plattform ASCIRS
Aufgrund des großen Interesses in den vergangenen Jahren veranstaltete die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) am 29. Jänner 2026 bereits zum vierten Mal ein Webinar, das Einblick in die bisher gesammelten ASCIRS-Daten bot.
Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden von der Präsidentin der OPG, Priv.-Doz.in Dr.in Gudrun Kreye, MBA, von Dr. Michael Halmich, LL.M und DGKP Angelika Feichtner MSc gesetzt. Neben der Präsentation der verfügbaren Daten und Entwicklungen sowie der Klärung rechtlicher Fragen, ging es bei dieser Veranstaltung um die Reflexion der Praxis des assistierten Suizids im Kontext von Palliative Care und den gegenwärtigen Versorgungsrealitäten.
Die Beiträge zeigten deutlich, dass in der praktischen Umsetzung des assistierten Suizids weiterhin erhebliche Herausforderungen bestehen. Thematisiert wurden unter anderem Schwierigkeiten bei der Suche nach aufklärenden Ärzt: innen und abgebenden Apotheken, insbesondere mit Blick auf regionale Unterschiede. Aber auch die Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit und rechtliche Fragen rund um die Totenbeschau sowie die institutionellen Rahmenbedingungen in Pflegeheimen wurden erörtert.
Ein zentrales Thema war die oft enorme Belastung Angehöriger als hilfeleistende Personen. Als medizinische Laien übernehmen sie Aufgaben, für die sie weder ausgebildet noch emotional geschützt sind. Ohne professionelle Begleitung kommt es häufig zu massiver Überforderung. Angehörige fühlen sich völlig allein gelassen und sie beklagen fehlende Angebote einer Nachbetreuung.
Aufgrund dieser Berichte wurde die Notwendigkeit einer professionellen Begleitung assistierter Suizide und strukturierter Trauer- und Nachsorgeangebote für Angehörige hervorgehoben.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Einordnung des Todesfalls nach assistiertem Suizid und den damit verbundenen Abläufen, insbesondere im Hinblick auf kriminalpolizeiliche Maßnahmen, die eine zusätzliche Belastung der hilfeleistenden Angehörigen darstellen.
In den Wortmeldungen im Chat wurde wiederholt auf Fälle von belastender, unnötiger Maximaltherapie hingewiesen sowie auf die Bedeutung einer frühzeitigen Integration palliativer Betreuung. Der Ausbau von Hospiz- und Palliativstrukturen, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich wurde als wesentliche gesellschaftliche Aufgabe benannt.
Es wurde wiederholt betont, dass eine selbstbestimmte Entscheidung am Lebensende untrennbar mit umfassender, kompetenter Information verbunden ist. Dazu gehören insbesondere auch Kenntnisse über palliative Versorgungsmöglichkeiten, Symptomlinderung und psychosoziale Begleitung. Mehrere Wortmeldungen von Teilnehmenden machten deutlich, dass bestehende Lücken in Pflege, Medizin und im Sozialsystem Entscheidungsprozesse maßgeblich beeinflussen können.
Mehrfach wurde auch auf fehlende Transparenz, die bislang unvollständige Erfassung assistierter Suizide und das Fehlen einer klaren gesetzlichen Berichtspflicht hingewiesen. Gefordert wurde daher auch eine Meldepflicht für alle assistierten Suizide, eine lückenlose Dokumentation und Rechenschaftspflicht sowie die Publikation jährlicher Berichte, wie es in anderen Ländern längst als Standard gilt.
Als bedenklich wurde die Tatsache geschildert, dass der Verbleib von 379 nicht verwendeten Präparaten aufgrund des fehlenden Monitorings völlig unklar ist. Inzwischen hat sich die Anzahl dieser nicht verwendeten und nicht retournierten Präparate auf 415 erhöht.
Positiv hervorgehoben wurde die kostenfreie Beratung und Errichtung von Sterbeverfügungen durch die Patientenanwaltschaften und die Tatsache, dass es im nun vierten Jahr des Sterbeverfügungsgesetzes keine Berichte über Komplikationen beim assistierten Suizid mehr gibt.
Abschließend zeigten die zahlreichen Statements im Chat zur Medienberichterstattung über assistierte Suizide, Begrifflichkeiten und gesellschaftspolitischen Dimensionen, dass der assistierte Suizid ein hoch sensibles Thema bleibt, das differenzierte Information, ethische Reflexion und fachliche Kompetenz erfordert.
Von Seiten der OPG wurde betont, dass schwer kranke und sterbende Menschen die bestmögliche Fürsorge erfahren sollen, eine Fürsorge, in der mit Sterbewünschen verantwortungsvoll umgegangen wird – und in der weder sterbewillige Personen, noch ihre Angehörigen oder betreuenden Fachpersonen allein gelassen werden.
Das Webinar wurde von den Teilnehmenden als sehr informativ, transparent und diskussionsfördernd bewertet. Viele äußerten den Wunsch nach Fortsetzung des Formats und nach weiterem fachlichem Austausch.
