Empfehlungstarif für ärztliche Gespräche und Begutachtung gemäß § 7 Sterbeverfügungsgesetz

gültig ab 1.1.2022


Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 für die ärztlichen Gespräche und die Begutachtung gemäß § 7 Sterbeverfügungsgesetz einen Empfehlungstarif von € 132,-- beschlossen.

Dieser Tarif wird jährlich valorisiert.

 

Honorarempfehlung für die Durchführung eines Vorsorgedialoges (VSD)

gültig ab 1. Jänner 2021

Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer hat in seiner Sitzung am 4.3.2020 für die Durchführung eines Vorsorgedialoges eine Honorarempfehlung – gültig ab 18.06.2020 – von € 126,- pro angefangener halben Stunde beschlossen.

Zur Wertbeständigkeit wird der angeführte Tarif ab 2021 jährlich zum 1. Jänner nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) mit dem Stichtag 1. Juli des Vorjahres zu 1. Juli des Vorvorjahres valorisiert. Die so berechneten Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.

Für die Durchführung eines Vosorgedialogs gilt somit ab 1. Jänner 2021 folgende Honorarempfehlung:

€ 128,- pro angefangener halben Stunde. Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, etc. sind separat zu vereinbaren.