Meilenstein in der Palliativversorgung: Erleichterte Medikamentengabe an todkranke Menschen

Gesundheitsministerium stellt 230.000 Euro für Einlagerung von palliativer Notfallmedikation zur Verfügung


Wien (OTS) - Palliativpatient:innen benötigen oft hochwirksame Schmerzmittel, die der Suchtgiftverordnung unterliegen. Seit Februar dürfen mobile Hospiz- und Palliativdienste sowie Alten- und Pflegeheime entsprechende Präparate vorrätig halten. Nach ärztlicher Verschreibung können diese direkt an Patient:innen abgegeben werden und müssen nicht erst bestellt werden. Dies hat in der Vergangenheit oft zu Verzögerungen bei der Abgabe und zu unnötigem Leid für Patient:innen geführt.  Da die Sozialversicherung die Kosten für die patientenunabhängige Bevorratung von Medikamenten nicht übernimmt, stellt das Gesundheitsministerium eine Förderung in Höhe von 230.000 Euro bereit. "Die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Menschen hat höchste Priorität. Wir haben es geschafft, dass bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Patient:innen die hochwirksamen Medikamente schnell und unbürokratisch erhalten. Mit der Kostenübernahme entlasten wir nun die Einrichtungen der Palliativversorgung", so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.***

Rund 1.800  Hospiz- und Palliativeinrichtungen und Alten- und Pflegeheime in Österreich sichern die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Personen in der terminalen Phase ihres Lebens. Zusätzlich sorgen mobile Hospiz- und Palliativdienste jeden Tag dafür, dass Betroffene ihren Wünschen entsprechend bis zu ihrem Lebensende im eigenen Zuhause gut betreut und versorgt werden.

Schwer kranke Menschen durchleben in der Terminalphase ihres Lebens oft eine akute Verschlechterung ihres Gesundheitszustands und sind auf hochwirksame Medikamente wie Opiate angewiesen. Palliative Notfallmedikamente unterliegen teilweise der Suchtgiftverordnung und dürfen nur nach ärztlicher Verschreibung verabreicht werden. In der Vergangenheit kam es oft zu belastenden Situationen, da die benötigten Medikamente erst nach ärztlicher Verordnung bestellt und nicht durch Hospizeinrichtungen bedarfsunabhängig auf Lager gehalten werden konnten.

Durch die Novelle der Suchtgiftverordnung, die seit Februar 2024 in Kraft ist, darf die Hospiz- und Palliativversorgung erstmalig die am häufigsten benötigten palliativen Notfallmedikamente patientienunabhängig bevorraten. 

"Die Möglichkeit der Bevorratung hochwirksamer Schmerzmittel  stellt einen wichtigen Meilenstein in der österreichischen Palliativversorgung dar. Gerade an Wochenenden und an Feiertagen sind  mobile Hospiz- und Palliativdienste auf die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel angewiesen, um Patient:innen, deren Zustand sich rapide verschlechtert mit der nötigen Schmerzbehandlung zu versorgen", betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. 

Medikamente, die auf diese Weise abgegeben werden, können nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden. Deshalb hat das Gesundheitsministerium eine Förderung in Höhe von 230.000 Euro bereitgestellt, um die Zusatzkosten der Einrichtungen abzudecken. Die Anschaffungskosten der Palliativen Notfallmedikamente für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, für Mobile Palliativteams , stationäre Hospize und Tageshospize werden aus diesen Mitteln refundiert.

HOSPIZ ÖSTERREICH, der Dachverband der Palliativ- und Hospizeinrichtungen, wurde vom Gesundheitsministerium mit der Abwicklung betraut. Alle Einrichtungen erhalten in den nächsten Wochen konkrete Informationen zum Refundierungsprozess. Ab Herbst können Rechnungen über eine Einreichplattform hochgeladen werden und der Betrag wird von der Hospiz Österreich rückerstattet.

"HOSPIZ ÖSTERREICH freut sich, dieses Projekt abwickelt zu dürfen, weil wir davon überzeugt sind, dass die Bevorratung dieser Medikamente in den Institutionen für viele Menschen eine Erleichterung auf ihrem letzten Weg bringt, und damit Angehörige und Gesundheitspersonal entlastet", so Barbara Schwarz Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich abschließend.

Quelle: OTS Presseaussendung vom 20.7.2024 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)