Eine Diskussionsgrundlage der Österreichischen Palliativgesellschaft
Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) 2016 findet in den Jahren 2017 – 2021 eine weitgehende Neuordnung der Pflegeberufe statt. Dies erfordert eine Anpassung der Aus-, Weiter- und Fortbildungsempfehlungen auch im Bereich der Palliative Care.
Um bundesweit adäquate Leistungen der Palliative Care sowohl in der Grundversorgung, als auch in spezialisierten Bereichen zu verankern, ist eine Etablierung und Sicherung von Qualifikationsprofilen sowohl bei Aus-, als auch bei Weiterbildungsangeboten eine zentrale Voraussetzung.
Im vorliegenden Papier wird ein abgestufter postgradualer Fort- und Weiterbildungsplan für den Gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege vorgestellt. Darüber hinaus wurden Qualifikationsprofile für die Spezialisierung der Pflege in Hospiz- und Palliativversorgung nach GuKG 2016, § 22 b entwickelt (Dezember 2017). Diese sollen als Diskussionsgrundlage für die Formulierung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen (Nationaler Qualifikationsrahmen) für eine Ausbildungsverordnung inklusive Befugniserweiterung in der Spezialisierung Hospiz- und Palliativversorgung dienen.
Abgestufte Qualifikationsprofile für Weiterbildung, Grundversorgung und Pflegeassistenzberufe sind in Arbeit und folgen in den ersten Monaten des Jahres 2018.
Hilde Kössler
Manuela Klee
Manuela Wasl im Namen der AG Palliativpflege
