Sterbehilfe kommt erneut vor den Verfassungsgerichtshof

Seit Jänner 2022 gilt in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz. Es regelt ein Prozedere, wonach sterbewillige Personen ein letales Präparat in der Apotheke beziehen dürfen. Die Umsetzung der Selbsttötung muss die betroffene Person selbst vornehmen, eine Assistenz ist jedoch erlaubt. Nun wurde erneut ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Zum einen seien die Regeln des Sterbeverfügungsgesetzes zu bürokratisch und zum anderen soll auch die Tötung auf Verlangen erlaubt werden. Der Verfassungsgerichtshof wird sich diesem Antrag annehmen. Eine Entscheidung wird für 2024 erwartet.

Hier finden Sie Informationen zum Individualantrag vom 21. Juni 2023: https://www.oeghl.at/news/oeghl-stellt-individualantrag-beim-vfgh