Nach jüngsten Informationen der Ärztekammer wurde der Zeitpunkt, ab dem Anträge zur Spezialisierung eingereicht werden können, leider nochmals verschoben.
Erst ab dem 2. Quartal 2018 können Anträge sowohl für die persönliche Anerkennung der Spezialisierung in Palliativmedizin, als auch für die Anerkennung als Spezialisierungsstätte eingereicht und bearbeitet werden.
Telefonische oder schriftliche Anträge werden nicht vorgereiht - die Ärztekammer bittet um Verständnis!
