In einem live gestreamten Beitrag des Österreichischen Verfassungsgerichtshof war heute zu hören, dass der Tatbestand 2 des Paragraph 78 (Beihife zum Selbstmord) verfassungswidrig ist.
Eine Stellungnahme der OPG wird soeben fertiggestellt.
Näheres erfahren Sie hier: https://www.vfgh.gv.at/index.de.html
oder soeben hier:
